Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Alle approbierten Psychotherapeuten sind berechtigt, mit privaten Krankenversicherungen abzurechnen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Dennoch können die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb empfiehlt es sich in jedem Fall, sich die individuellen Vertragsbedingungen genau durchzulesen bzw. sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenübernahme durch die Beihilfestelle
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Verfahren Verhaltenstherapie in jedem Fall möglich.