Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen

Da wir eine Privatpraxis ohne Kassensitz betreiben, ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich.

Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch eine Kostenübernahme über das sog. Kostenerstattungsverfahren (außervertragliche Kostenübernahme) gewählt werden.

 

Dabei orientiert sich die Honorierung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Da viele niedergelassene Kollegen lange Wartezeiten haben, lohnt es sich als Kassenpatient, sich mit dem Verfahren der Kostenerstattung in einer Privatpraxis vertraut zu machen. Hierbei stehen wir Ihnen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Sprechen Sie uns gerne an!

Renteistraße 6-8, 33602 Bielefeld
Tel.: 0521-32921440